Lexikon: Migration
Unter Migration versteht man das dauerhafte Verlegen des Wohnortes in ein anderes Land. Dazu gehört eine Auswanderung (Emigration) aus dem einen und die Einwanderung (Immigration) in ein anderes Land. Neben der freiwilligen Migration gibt es auch unfreiwillige Migration. Dies ist dann der Fall, wenn jemand aus seinem Land flüchten muss und als Asylsuchender in einem anderen Staat aufgenommen wird und sich dort ein neues Leben aufbaut.
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Artikel wurde am 02.08.2017 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Asylgesetz vom 04.03.2013
- Asylpolitik der Schweiz vom 15.01.2006
- Bilaterale 2: Facts und Auswirkungen vom 18.01.2005