Lexikon: Staatenbund
Ein Staatenbund (auch: Föderation) entspricht einem Zusammenschluss von Staaten, die zusammenarbeiten, wobei der einzelne Staat souverän bleibt. Meist entsteht ein derartiger Staatenbund aus aussen- und sicherheitspolitischen Gründen. Der Staatenbund verfügt zwar über gemeinsame politische Organe, jedoch ist es ein politisch eher loses Gebilde, weil die einzelnen Staaten souverän bleiben.
Die Beschlüsse eines Staatenbundes wirken sich nicht direkt auf die Bürger der Gliedstaaten aus, sondern sie betreffen nur die Gliedstaaten selbst.
Beispielsweise bilden die Beneluxländer (Belgien, Niederlande und Luxemburg) einen solchen Staatenbund. Sie wirken politisch, wirtschaftlich und kulturell zusammen und treten so nach Aussen als eine Einheit auf.
Die Beschlüsse eines Staatenbundes wirken sich nicht direkt auf die Bürger der Gliedstaaten aus, sondern sie betreffen nur die Gliedstaaten selbst.
Beispielsweise bilden die Beneluxländer (Belgien, Niederlande und Luxemburg) einen solchen Staatenbund. Sie wirken politisch, wirtschaftlich und kulturell zusammen und treten so nach Aussen als eine Einheit auf.
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
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