Lexikon: Welthandelsorganisation (WTO)
Die Welthandelsorganisation (englisch: World Trade Organisation; kurz WTO) setzt sich für eine weltweite Liberalisierung des Handels ein. Die Organisation mit Sitz in Genf wurde 1994 als Nachfolgerin des GATT in Marokko gegründet und ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Heute umfasst die Organisation 160 Mitgliedsstaaten.
Der Kern der WTO besteht aus drei grossen Abkommen, die je einen wichtigen Bereich des Welthandels regeln. Das GATT regelt den Warenverkehr, das GATS den Dienstleistungshandel und das TRIPS-Abkommen den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.
Aufgaben der WTO:
Der Kern der WTO besteht aus drei grossen Abkommen, die je einen wichtigen Bereich des Welthandels regeln. Das GATT regelt den Warenverkehr, das GATS den Dienstleistungshandel und das TRIPS-Abkommen den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.
Aufgaben der WTO:
- Ausführen und Umsetzen der WTO-Abkommen (GATT, GATS, TRIPS)
- Verhandlungen über den Welthandel ermöglichen bzw. organisieren
- Handelsstreite schlichten (nur wenn sie WTO-Abkommen betreffen)
- Nationale Handelspolitiken überwachen
- Technische Unterstützung der Entwicklungsländer
- Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen
Siehe auch
Weblinks / Quellen
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 18.11.2014 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Die Schweiz im globalen Handel vom 30.11.2007