Lexikon: Souveränität
Die Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten und das Recht des Staates über sich selber selbstständig zu bestimmen. Die Souveränität zu haben bedeutet die Kompetenz zur höchsten Machausübung zu besitzen.
Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.
Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
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