Lexikon: Automobilsteuer
Die Automobilsteuer ist eine Verkehrssteuer, genauer eine Wirtschaftsverkehrsteuer. Weitere Wirtschaftsverkehrsteuern sind die Mehrwertsteuer als die bekannteste, Zölle, sowie die Biersteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer und die Mineralölsteuer.
Die Automobilsteuer wird vom Bund erhoben. Der Automobilsteuer unterliegen Automobile für den Personen- und den Warenverkehr. Keine Automobilsteuer muss man zahlen bei Elektro-Autos und bei Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
Der Steuersatz für die Automobilsteuer beträgt 4% des Normalwerts des Fahrzeugs. Die Automobilsteuer wird beim Zoll erhoben, wenn eine Firma oder auch eine Privatperson (also die Zollzahlungspflichtigen) ein Auto in die Schweiz importiert. Die Automobilsteuer wird zudem bei Automobilhersteller erhoben, die ein Auto in der Schweiz produzieren.
Die Automobilsteuer wird vom Bund erhoben. Der Automobilsteuer unterliegen Automobile für den Personen- und den Warenverkehr. Keine Automobilsteuer muss man zahlen bei Elektro-Autos und bei Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen.
Der Steuersatz für die Automobilsteuer beträgt 4% des Normalwerts des Fahrzeugs. Die Automobilsteuer wird beim Zoll erhoben, wenn eine Firma oder auch eine Privatperson (also die Zollzahlungspflichtigen) ein Auto in die Schweiz importiert. Die Automobilsteuer wird zudem bei Automobilhersteller erhoben, die ein Auto in der Schweiz produzieren.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 29.07.2017 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
Keine gefunden.
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier