Lexikon: Rente
Der Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende Geldleistung, die während ihrer Laufzeit von keiner Gegenleistung (mehr) abhängig ist.
Von einer Rente wird meistens in Zusammenhang mit der Altersvorsorge gesprochen. Nach Erreichen des Pensionsalters kann man in der Schweiz gemäss dem Drei-Säulensystem eine Altersrente über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule) sowie über die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) beziehen. Bei der AHV gibt es für Witwen, Witwer und hinterbliebene Kinder eine Hinterlassenenrente. Bei Invalidität wird von der IV eine Invalidenrente ausbezahlt.
Von einer Rente wird meistens in Zusammenhang mit der Altersvorsorge gesprochen. Nach Erreichen des Pensionsalters kann man in der Schweiz gemäss dem Drei-Säulensystem eine Altersrente über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule) sowie über die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) beziehen. Bei der AHV gibt es für Witwen, Witwer und hinterbliebene Kinder eine Hinterlassenenrente. Bei Invalidität wird von der IV eine Invalidenrente ausbezahlt.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 05.07.2013 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Herausforderungen der Altersvorsorge in der Schweiz vom 20.06.2007
- Entwicklung des Schweizer Arbeitsmarktes vom 14.03.2006