Lexikon: Kapitalsteuer
Alle Kapitalgesellschaften müssen einmal im Jahr die Kapitalsteuer bezahlen. Darunter fallen alle Unternehmen, die rechtlich als Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder als Genossenschaft organisiert sind.
Zudem müssen auch Vereine und Stiftungen ihr Kapital grundsätzlich versteuern.
Die Kapitalsteuer wird nur auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben
Der Steuersatz verläuft proportional und bewegt sich - je nach Kanton bzw. Gemeinde - zwischen 0.3 und 7 Promille. Im Kanton Uri wird keine solche Steuer erhoben.
Erhoben wird die Kapitalsteuer auf das sogenannte steuerbare Eigenkapital:
Die Gewinnsteuer wird grundsätzlich auf die Kapitalsteuer angerechnet.
Zudem müssen auch Vereine und Stiftungen ihr Kapital grundsätzlich versteuern.
Die Kapitalsteuer wird nur auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben
Der Steuersatz verläuft proportional und bewegt sich - je nach Kanton bzw. Gemeinde - zwischen 0.3 und 7 Promille. Im Kanton Uri wird keine solche Steuer erhoben.
Erhoben wird die Kapitalsteuer auf das sogenannte steuerbare Eigenkapital:
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: Bei diesen Gesellschaften besteht das steuerbare Eigenkapital aus dem einbezahlten Grund- oder Stammkapital, den offenen Reserven und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven.
- Vereine und Stiftungen: Bei diesen Gesellschaftsformen besteht das steuerbare Eigenkapital aus dem Reinvermögen, wie es für eine natürliche Person berechnet wird.
Die Gewinnsteuer wird grundsätzlich auf die Kapitalsteuer angerechnet.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 17.03.2016 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Steuersystem der Schweiz vom 26.09.2005