Zum Fall Bundesanwalt Lauber
Die Auseinandersetzungen um Bundesanwalt Mi-
chael Lauber verkommen für mein Gefühl langsam
zu einer skandalträchtigen Affäre. Sie erinnern zu-
nehmend an die ungerechtfertigte Hetzjagd gegen
Jean-Louis Jeanmaire.
In beiden Fällen wird ein Bauernopfer benötigt und
kreiert. Jeanmaire fiel amerikanischem Druck und
Lauber fällt der Aufsichtsbehörde über die Bundes-
anwaltschaft (AB-BA) zum Opfer.
In beiden Fällen spielen Behörden, Gerichte und
die Medien eine vernebelnde Rolle. Und in beiden
Fällen werden unzählige Mutmassungen und for-
maljuristisches Geplänkel ohne harte Tatsachen
verbreitet.
Es mag sein, dass der Bundesanwalt durch har-
sches und flexibles Vorgehen Menschen gekränkt
hat. Das erklärt aber nicht, warum ein Gericht den
Bundesanwalt der Lüge bezichtigt zu einem Tref-
fen, an das und zu dessen Inhalt sich mehrere Per-
sonen nicht erinnern.
Es wird anklagend geschossen ohne zuzuhören
und ohne jeden Hinweis auf positive Aspekte wie
Unbestechlichkeit und Linie halten.
Mir stellt sich die Frage, was das Volk will:
Einen Bundesanwalt, der auch mit unkonventionel-
len Mitteln Erfolge erzielt oder einen Bundesan-
walt, der im formaljuristischen Netz erfolglos gefan-
gen bleibt.
August 2020